Auto? Unfallauto? Gefählicher Abfall?

Aus gegebenem Anlass:

Dies sieht aus wie ein Auto – ist es aber nicht! Das ist gefährlicher Abfall, der entsprechend behandelt werden muss. Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz, kurz AWG, gibt vor, was zu tun ist – von den Betrieben, die dazu berechtigt sind, gefährlichen Abfall zu behandeln, zu lagern und weiter zu geben. Die Auflagen sind streng.

AUTO METZKER nimmt diese Auflagen ernst, so sehen wir auch den Kontrollen durch Bezirkshauptmannschaft, Umweltbundesamt und anderen Behörden stets gelassen entgegen.

Wenn wir ein Unfallfahrzeug, das als gefährlicher Abfall anzusehen ist, durch uns übernommen wird, übernehmen wir damit auch die Verantwortung, mit den Gefahrenstoffen entsprechend umzugehen. Altöl, Bremsflüssigkeit, Reifen, Batterie etc. entsprechend zu behandeln und umweltgerecht zu entsorgen.

Die Überlassung von gefährlichem Abfall an Nichtberechtigte ahndet der Gesetzgeber mit empfindlichen Strafen -> auf der Seite der Wirtschaftskammer ist zu lesen: Zuwiderhandeln wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 41.200 Euro bei gefährlichen Abfällen und bis zu 8.400 Euro bei nicht gefährlichen Abfällen sowie einem allfälligen Verwertungs-/Behandlungsauftrag geahndet.

Der ÖAMTC hat in seiner Clubzeitung dem Thema vor einiger Zeit einen Artikel gewidmet, um seine Mitglieder zu informieren und zu sensibilisieren.

Also bitte Vorsicht, wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug loswerden wollen, nicht Jedermann darf es übernehmen und am Ende zahlen Sie die Strafe!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat aus fast 87 Jahren Erfahrung zur Verfügung!