


|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die umweltgerechte Altautoverwertung unter Einhaltung des § 15 des AWG
(Abfallwirtschaftsgesetz) erfolgt nach den Kriterien:
- Trockenlegung der Betriebsstoffe: Kraftstoffe, Motoröle, Schalt-, Automatik-
und Differentialgetriebeöle, Hydraulik- und Servoöle, Stossdämpferöle,
Bremsflüssigkeit, Kältemittel aus Klimaanlagen, Kühlerflüssigkeit
und Scheibenwaschflüssigkeit.
- Demontage der Batterie, Reifen und Felgen, des Katalysators und der pyrotechnischen
Einrichtungen.
- Bestandsaufnahme der verwertbaren Autoteile.
- Vorbereitung zum Rohstoff-Recycling.