Entsorgung

Die umweltgerechte Altautoverwertung unter Einhaltung des § 15 des AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) erfolgt nach den Kriterien:


- Trockenlegung der Betriebsstoffe: Kraftstoffe, Motoröle, Schalt-, Automatik- und Differentialgetriebeöle, Hydraulik- und Servoöle, Stossdämpferöle, Bremsflüssigkeit, Kältemittel aus Klimaanlagen, Kühlerflüssigkeit und Scheibenwaschflüssigkeit.



- Demontage der Batterie, Reifen und Felgen, des Katalysators und der pyrotechnischen Einrichtungen.


- Bestandsaufnahme der verwertbaren Autoteile.


- Vorbereitung zum Rohstoff-Recycling.